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Darby Unrevidierte Elberfelder - 2 MOSE - 2 MOSE 21

2 MOSE 21:15-20

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15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.
16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.
17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.
18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:
19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.
20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:

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