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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 15

3. Mose 15:25-29

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25Wenn aber ein Weib lange Zeit hindurch den Blutfluß hat, außer der Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, oder wenn Sie blutflüssig bleibt über die Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit hinaus, so gilt von ihr die ganze Zeit hindurch, die sie an dem unreinen Flusse leidet, dasselbe, wie zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit: Sie ist unrein.
26Alles Lager, auf dem sie liegt, so lange Sie an dem Flusse leidet, hat ihr zu gelten, wie das Lager zur Zeit ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit, und alles Geräte, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie es unrein wird bei ihrer gewöhnlichen Unreinigkeit.
27Wer diese Dinge berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
28Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Fluß, so soll sie noch sieben Tage zählen: darnach soll sie als rein gelten.
29Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und dieselben zum Priester bringen an die Thüre des Offenbarungszeltes.

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