Text copied!
CopyCompare
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 16

3. Mose 16:18-31

Play LogoGoogle Play  APK Logo APK
Click on verse(s) to share them!
18Sodann soll er hinausgehen an den Altar, der vor Jahwe steht, und ihn entsündigen; und zwar soll er etwas von dem Blute des Farren und dem Blute des Bockes nehmen und ringsum an die Hörner des Altars streichen
19und soll mit seinem Finger siebenmal etwas von dem Blut auf ihn sprengen und ihn so reinigen und weihen von wegen der Unreinigkeit der Israeliten.
20Wenn er so die Entsündigung des Heiligtums und des Offenbarungszeltes und des Altars vollendet hat, so bringe er den lebendigen Bock herzu.
21Und Aaron soll seine beiden Hände auf den Kopf des lebendigen Bockes aufstemmen und über ihm alle Verschuldungen der Israeliten bekennen und alle Übertretungen, die Sie irgend begangen haben, und soll sie auf den Kopf des Bockes legen und diesen durch einen bereitgehaltenen Mann in die Wüste entsenden.
22So soll der Bock alle ihre Verschuldungen auf sich hinwegtragen in eine abgelegene Gegend, und man soll den Bock erst in der Wüste loslassen.
23Und Aaron soll hineingehen ins Offenbarungszelt und die linnenen Kleider ausziehen, die er angelegt hatte, als er in das Heiligtum hineinging, und sie dort niederlegen.
24Sodann soll er seinen Leib an heiliger Stätte baden und seine Kleider anziehen; dann soll er herauskommen und sein und des Volkes Brandopfer herrichten, um sich und dem Volke Sühne zu schaffen.
25Das Fett des Sündopfers aber soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
26Und der, welcher den Bock zu Asasel hinausgeschafft hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen.
27Den Sündopfer-Farren aber und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht wurde, um im Heiligtume die Sühnegebräuche zu vollziehen, soll man hinaus vor das Lager schaffen und ihr Fleisch und ihren Mist verbrennen.
28Und der, welcher sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden; darnach darf er ins Lager kommen.
29Und es soll euch als eine Satzung für alle Zeiten gelten: Im siebenten Monat, am zehnten des Monats, müßt ihr euch kasteien und dürft ihr gar kein Geschäft verrichten, der Landeseingeborne, wie der Fremde, der sich unter euch aufhält.
30Denn an diesem Tage wird man euch Sühne schaffen, um euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr rein werden vor Jahwe.
31Ein Tag unbedingter Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt euch kasteien kraft einer für alle Zeiten geltenden Satzung.

Read 3. Mose 163. Mose 16
Compare 3. Mose 16:18-313. Mose 16:18-31