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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 13

3. Mose 13:38-57

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38Wenn sich bei einem Mann oder Weib auf der Haut helle Flecken, weiße helle Flecken zeigen,
39und der Priester findet bei der Besichtigung auf ihrer Haut verblaßte helle weiße Flecken, so ist es der gutartige Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist: ein solcher ist rein.
40Wenn jemandes Haupt kahl wird, so ist er ein Hinter-Glatzkopf: ein solcher ist rein.
41Und wenn sein Haupt auf der Vorderseite kahl wird, so ist er ein Vorder-Glatzkopf: ein solcher ist rein.
42Wenn sich aber an der Hinterglatze oder an der Vorderglatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es Aussatz, der an seiner Hinter- oder Vorderglatze ausbricht.
43Wenn ihn nun der Priester besieht und findet einen weiß-rötlichen Grind auf seiner Hinter- oder Vorderglatze, der aussieht, wie Aussatz auf der bloßen Haut -
44ein solcher ist aussätzig. Er ist unrein; der Priester soll ihn ohne weiteres für unrein erklären: er hat das Übel auf seinem Haupte.
45Es soll aber der Aussätzige, der das Übel an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, sein Haupthaar fliegen lassen, den Bart verhüllen und “unrein! unrein!” rufen.
46Die ganze Zeit, in der er das Übel an sich hat, bleibt er unrein. Unrein ist er; abgesondert muß er wohnen: außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten.
47Wenn sich aber an einem Kleid eine aussätzige Stelle zeigt - sei es nun an einem wollenen oder linnenen Kleid -,
48oder an einem linnenen oder wollenen Gewebe oder Gewirke oder an Leder oder an irgend etwas aus Leder Gefertigtem,
49und es ist die betroffene Stelle an dem Kleid oder dem Leder oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder an irgend welchem ledernen Gegenstande grünlich oder rötlich, so liegt ein Fall von Aussatz vor, und man zeige es dem Priester.
50Und wenn der Priester die betroffene Stelle besichtigt hat, so schließe er das vom Ausschlage betroffene sieben Tage ein.
51Wenn er dann am siebenten Tage wahrnimmt, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe oder dem Gewirke oder dem Leder - an irgend etwas, wozu das Leder verarbeitet zu werden pflegt, - weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz. Derartiges ist unrein,
52und man soll das Kleid oder das in Wolle oder Linnen Gewebte oder Gewirkte oder jederlei ledernen Gegenstand, an dem sich der Ausschlag zeigt, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz, verbrannt muß es werden.
53Wenn es aber der Priester besieht und findet, daß der Ausschlag auf dem Kleid oder dem Gewebe ober dem Gewirke über irgend welchem ledernen Gegenstande nicht um sich gegriffen hat,
54so gebiete der Priester, daß man das, woran sich der Ausschlag findet, wasche, und schließe es dann abermals sieben Tage ein.
55Wenn es dann der Priester, nachdem die betroffene Stelle ausgewaschen worden war, besichtigt und findet, daß sich das Aussehen der betroffenen Stelle nicht verändert hat, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, so ist es unrein; man muß es verbrennen - es ist eine Einfressung, sei es nun an seiner Hinter- oder an seiner Vorderseite.
56Wenn aber der Priester bei der Besichtigung findet, daß die betroffene Stelle, nachdem man sie ausgewaschen hat, verblaßt ist, so soll man sie aus dem Kleid oder Leder oder Gewebe oder Gewirke herausreißen.
57Und wenn sich an dem Kleid oder Gewebe oder Gewirke oder an irgend welchem ledernen Gegenstand abermals Aussatz zeigt, so ist es ein frisch ausbrechender; man muß das, was mit dem Ausschlage behaftet ist, verbrennen.

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Compare 3. Mose 13:38-573. Mose 13:38-57