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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 4. Mose - 4. Mose 18

4. Mose 18:16-22

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16Und was seine Auslösung betrifft, so sollst du ihn im Alter von einem Monat und darüber auf Grund der Schätzung für einen Betrag von fünf Sekeln heiliges Gewicht, den Sekel zu zwanzig Gera gerechnet, auslösen lassen.
17Dagegen darfst du die Erstgeburt eines Rindes oder Schafs oder einer Ziege nicht auslösen lassen; sie sind heilig. Ihr Blut sollst du an den Altar sprengen und ihr Fett in Rauch aufgehn lassen als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs.
18Ihr Fleisch aber soll dir gehören; wie die Webebrust und die rechte Keule soll es dir gehören.
19Alle Hebeopfer von den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe als Hebe abgeben, überweise ich dir und deinen Söhnen und Töchtern als eine allezeit fällige Gebühr: ein für alle Zeiten giltiger Salzbund ist dies vor Jahwe für dich und für deine Nachkommen.
20Und Jahwe sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande keinen Erbbesitz haben und sollst keinen Anteil unter ihnen besitzen; ich bin dein Anteil und dein Erbbesitz inmitten der Israeliten.
21Wohl aber überweise ich den Söhnen Levis alle Zehnten in Israel als Erbbesitz für den Dienst, den sie verrichten, den Dienst am Offenbarungszelt.
22Die Israeliten aber dürfen fortan nicht mehr an das Offenbarungszelt herantreten, da sie sonst Sünde auf sich laden und umkommen würden.

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