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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 21

3. Mose 21:14-23

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14eine Witwe oder Verstoßene oder Geschwächte oder Hure - diese darf er nicht nehmen; nur eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen darf er zum Weibe nehmen,
15daß er nicht seinen Stamm unter seinen Volksgenossen entweihe, denn ich bin Jahwe, der ihn heiligt.
16Und Jahwe redete mit Mose also:
17Rede mit Aaron also: wenn jemand von deinen Nachkommen, jetzt und in allen künftigen Zeiten, ein Leibesgebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.
18Denn wer irgend ein Leibesgebrechen hat, darf nicht herzutreten, er sei nun blind oder lahm oder im Gesicht verstümmelt oder mit einem zu langen Gliede behaftet
19oder habe ein gebrochenes Bein oder einen gebrochenen Arm
20oder sei bucklig oder unnatürlich abgemagert oder habe weiße Flecken im Auge oder leide an Krätze oder Flechten oder an einem Hodenbruch.
21Keiner von den Nachkommen Aarons, des Priesters, der ein Leibesgebrechen hat, darf herzunahen, um die Feueropfer Jahwes darzubringen; hat er ein Leibesgebrechen, so darf er nicht herzunahen, die Speise seines Gottes darzubringen.
22Von der Speise seines Gottes, sowohl den hochheiligen, als den heiligen Gaben, darf er essen.
23Nur darf er nicht hineingehn zum inneren Vorhang und zum Altar nicht nahen, weil er ein Leibesgebrechen hat, damit er meine Heiligtümer nicht entweihe; denn ich bin Jahwe, der sie heiligt.

Read 3. Mose 213. Mose 21
Compare 3. Mose 21:14-233. Mose 21:14-23