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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 4. Mose - 4. Mose 15

4. Mose 15:30-37

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30Wenn aber jemand vorsätzlich sündigt, er sei ein Landesdeingeborner oder ein Fremder, der lästert Jahwe; ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
31Denn er hat das Wort Jahwes für nichts geachtet und sein Gebot zu nichte gemacht; ein solcher soll unerbittlich weggetilgt werden - seine Verschuldung lastet auf ihm.
32Während die Israeliten in der Steppe waren, ertappten sie einen Mann, der am Sabbattage Holz laß.
33Da brachten ihn die, welche ihn beim Holzlesen ertappt hatten, zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde.
34Und man legte ihn in Gewahrsam; denn es war noch keine Bestimmung darüber vorhanden, was mit ihm zu geschehen habe.
35Jahwe aber sprach zu Mose: Der Mann ist mit dem Tode zu bestrafen; die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!
36Da führte ihn die ganze Gemeinde hinaus vor das Lager und steinigte ihn zu Tode, wie Jahwe Mose befohlen hatte.
37Und Jahwe sprach zu Mose also:

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