Text copied!
CopyCompare
Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 4. Mose - 4. Mose 15

4. Mose 15:26-32

Play LogoGoogle Play  APK Logo APK
Click on verse(s) to share them!
26So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten, sowie dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, vergeben werden; denn das Vergehen fiel dem ganzen Volke zur Last.
27Wenn sich dagegen ein einzelner unvorsätzlich vergeht, so hat er eine einjährige Ziege als Sündopfer darzubringen.
28Und der Priester soll dem, der sich durch sein Versehen unvorsätzlich gegen Jahwe vergangen hat, Sühne schaffen, indem er die Sühnegebräuche für ihn vollzieht, so wird ihm vergeben werden.
29Ein und dieselbe Bestimmung gilt für euch, - für den Landeseingebornen unter den Israeliten, wie für den Fremden, der sich unter ihnen aufhält, - wenn jemand unvorsätzlich etwas thut.
30Wenn aber jemand vorsätzlich sündigt, er sei ein Landesdeingeborner oder ein Fremder, der lästert Jahwe; ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
31Denn er hat das Wort Jahwes für nichts geachtet und sein Gebot zu nichte gemacht; ein solcher soll unerbittlich weggetilgt werden - seine Verschuldung lastet auf ihm.
32Während die Israeliten in der Steppe waren, ertappten sie einen Mann, der am Sabbattage Holz laß.

Read 4. Mose 154. Mose 15
Compare 4. Mose 15:26-324. Mose 15:26-32