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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 25

3. Mose 25:13-18

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13In solchem Halljahre sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitze kommen.
14Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder von deinem Nächsten kaufst, so sollt ihr nicht einer den andern übervorteilen.
15Mit Rücksicht auf die Anzahl der Jahre seit dem letzten Halljahre sollst du deinem Nächsten abkaufen, und mit Rücksicht auf die Anzahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16Für eine größere Zahl von Jahren hast du einen entsprechend höheren Kaufpreis zu zahlen, wie für eine geringere Zahl von Jahren einen entsprechend geringeren; denn eine Anzahl von Ernten verkauft er dir.
17So übervorteilt nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gotte, denn ich bin Jahwe, euer Gott.
18Darum sollt ihr nach meinen Satzungen thun und meine Rechte beobachten und nach ihnen thun, damit ihr sicher im Lande wohnt.

Read 3. Mose 253. Mose 25
Compare 3. Mose 25:13-183. Mose 25:13-18