17Wenn jemand irgend einen Menschen erschlägt, soll er mit dem Tode bestraft werden.
18Und wer ein Stück Vieh erschlägt, hat er es zu ersetzen - Leben um Leben.
19Wenn jemand seinem Nächsten einen Leibesschaden zufügt, dem soll man thun, wie er gethan hat:
20Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; derselbe Leibesschaden, den er einem andern zufügt, soll ihm zugefügt werden.
21Wer ein Stück Vieh erschlägt, hat es zu ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.
22Einerlei Recht soll unter euch gelten, für den Fremden, wie für den Landeseingebornen, denn ich bin Jahwe, euer Gott.