28Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und danach darf er ins Lager kommen.
29Und dies soll euch zur ewigen Satzung sein: Im siebten Monat, am Zehnten des Monats, sollt ihr eure Seelen kasteien und keinerlei Arbeit tun, der Eingeborene und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt;