27Und den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, deren Blut hineingebracht worden ist, um Sühnung zu tun im Heiligtum, soll man hinausschaffen außerhalb des Lagers, und ihre Häute und ihr Fleisch und ihren Mist mit Feuer verbrennen.
28Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und danach darf er ins Lager kommen.
29Und dies soll euch zur ewigen Satzung sein: Im siebten Monat, am Zehnten des Monats, sollt ihr eure Seelen kasteien und keinerlei Arbeit tun, der Eingeborene und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt;
30denn an diesem Tage wird man Sühnung für euch tun, um euch zu reinigen: von allen euren Sünden werdet ihr rein sein vor Jehova.
31Ein Sabbath der Ruhe soll er euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien, eine ewige Satzung.
32Und es soll Sühnung tun der Priester, den man salben und den man weihen wird, um den Priesterdienst auszuüben an seines Vaters Statt; und er soll die Kleider von Linnen anziehen, die heiligen Kleider;
33und er soll Sühnung tun für das heilige Heiligtum und für das Zelt der Zusammenkunft, und für den Altar soll er Sühnung tun, und für die Priester und für das ganze Volk der Gemeinde soll er Sühnung tun.