11Und jeder, den der Flüssige berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abgespült zu haben, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
12Irdene Gefäße, die der Flüssige berührt, müssen zerbrochen, alle hölzernen Gefäße aber mit Wasser abgespült werden.