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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 13

3. Mose 13:54-56

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54so gebiete der Priester, daß man das, woran sich der Ausschlag findet, wasche, und schließe es dann abermals sieben Tage ein.
55Wenn es dann der Priester, nachdem die betroffene Stelle ausgewaschen worden war, besichtigt und findet, daß sich das Aussehen der betroffenen Stelle nicht verändert hat, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, so ist es unrein; man muß es verbrennen - es ist eine Einfressung, sei es nun an seiner Hinter- oder an seiner Vorderseite.
56Wenn aber der Priester bei der Besichtigung findet, daß die betroffene Stelle, nachdem man sie ausgewaschen hat, verblaßt ist, so soll man sie aus dem Kleid oder Leder oder Gewebe oder Gewirke herausreißen.

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