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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 4. Mose - 4. Mose 15

4. Mose 15:14-27

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14Und wenn sich ein Fremder bei euch aufhält oder ein solcher, der für immer unter euch ist, so soll er ebenso verfahren, wie ihr verfahrt.
15Einerlei Satzung gilt für jedermann, für euch, wie für den Fremden, der sich bei euch aufhält. Das ist eine für alle Zeiten und Geschlechter geltende Satzung: vor Jahwe gilt für den Fremden dasselbe, wie für euch.
16Ein und dieselben Bestimmungen und Ordnungen gelten für euch und für den Fremden, der sich bei euch aufhält.
17Und Jahwe redete mit Mose also:
18Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,
19so sollt ihr, wenn ihr von dem Getreide des Landes eßt, Jahwe eine Hebe abgeben.
20Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebe abgeben; ebenso, wie die Hebe von der Tenne, sollt ihr sie abgeben.
21Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr Jahwe eine Hebe geben, von Geschlecht zu Geschlecht.
22Und wenn ihr euch unvorsätzlich vergeht und irgend eines dieser Gebote, die Jahwe Mose aufgetragen hat, zu befolgen unterlaßt,
23irgend etwas von dem, was euch Jahwe durch Mose hat befehlen lassen, von dem Tag an, an welchem Jahwe Gebote gab, und weiterhin, von Geschlecht zu Geschlecht,
24so soll, wenn das Versehen unwissentlich von der Gemeinde begangen worden ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier zum Brandopfer herrichten, zu einem lieblichen Geruch für Jahwe, nebst dem zugehörigen Speisopfer und Trankopfer, wie es sich gebührt, und einen Ziegenbock zum Sündopfer.
25Wenn nun der Priester der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne geschafft haben wird, so wird ihnen vergeben werden. Denn es war ein Versehen, und sie haben ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers für Jahwe, dazu ihr Sündopfer vor Jahwe wegen ihres Versehens dargebracht.
26So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten, sowie dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, vergeben werden; denn das Vergehen fiel dem ganzen Volke zur Last.
27Wenn sich dagegen ein einzelner unvorsätzlich vergeht, so hat er eine einjährige Ziege als Sündopfer darzubringen.

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