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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 23

3. Mose 23:13-16

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13dazu als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, angemacht mit Öl, als ein Feueropfer lieblichen Geruchs für Jahwe, und als Trankopfer dazu ein Viertel Hin Wein.
14Brot aber und geröstete oder zerstoßene Körner dürft ihr bis zu eben diesem Tage nicht essen, bis ihr die Opfergabe für euren Gott dargebracht habt. Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen.
15Sodann sollt ihr vom Tage nach dem Sabbat ab - von dem Tage ab, wo ihr die Webegarbe darbrachtet, - sieben volle Wochen zählen,
16bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; alsdann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringen.

Read 3. Mose 233. Mose 23
Compare 3. Mose 23:13-163. Mose 23:13-16