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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 20

3. Mose 20:4-16

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4Und wenn etwa die Landesbewohner einem solchen durch die Finger sehen wollten, wenn er eines von seinen Kindern dem Melech hingiebt, daß Sie ihn nicht töten wollen,
5so will doch ich mein Antlitz wider einen solchen richten und wider sein Geschlecht und will ihn und alle, die es ihm in der Abgötterei nachthun, indem sie mit dem Melech Abgötterei treiben, mitten aus ihrem Volk hinwegtilgen.
6Derjenige aber, der sich an die Totenbeschwörer- und die Wahrsagegeister wendet und so Abgötterei mit ihnen treibt, wider einen solchen will ich mein Antlitz richten und ihn mitten aus seinem Volk hinwegtilgen.
7Und ihr sollt euch heilig erweisen und sollt heilig sein, denn ich bin Jahwe, euer Gott.
8Darum sollt ihr meine Satzungen beobachten und nach ihnen thun; ich bin Jahwe der euch heiligt.
9Denn jedermann, der seinem Vater und seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden; seinem Vater und seiner Mutter hat er geflucht - Blutschuld haftet auf ihm.
10Und wenn jemand Ehebruch treibt mit einem Eheweibe, wenn jemand Ehebruch treibt mit dem Weibe seines Nächsten, soll sowohl der Ehebrecher als die Ehebrecherin mit dem Tode bestraft werden.
11Und wenn jemand bei dem Weibe seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide mit dem Tode bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
12Und wenn jemand bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen beide mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schwere Schandthat verübt, Blutschuld haftet auf ihnen.
13Und wenn jemand bei einem Manne liegt, wie man beim Weibe liegt, so haben beide eine Greuelthat verübt; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.
14Und wenn jemand ein Weib nimmt und dazu ihre Mutter, so ist dies grobe Unzucht; man soll ihn und sie beide verbrennen, daß nicht Unzucht unter euch im Schwange gehe.
15Und wenn sich jemand mit einem Tiere fleischlich vermischt, so soll er mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.
16Und wenn sich ein Weib irgend einem Tiere naht, daß es sich mit ihr begatte, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen.

Read 3. Mose 203. Mose 20
Compare 3. Mose 20:4-163. Mose 20:4-16