13Die Blöße der Schwester deiner Mutter sollst du nicht aufdecken, denn sie ist die Blutsverwandte deiner Mutter.
14Die Blöße des Bruders deines Vaters sollst du nicht aufdecken: zu seinem Weibe sollst du nicht nahen, sie ist deine Muhme.
15Die Blöße deiner Schwiegertochter sollst du nicht aufdecken; sie ist das Weib deines Sohnes, ihre Blöße sollst du nicht aufdecken.
16Die Blöße des Weibes deines Bruders sollst du nicht aufdecken; es ist die Blöße deines Bruders.
17Die Blöße eines Weibes und ihrer Tochter sollst du nicht aufdecken; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter sollst du nicht nehmen, um ihre Blöße aufzudecken; sie sind Blutsverwandte: es ist eine Schandtat.
18Und du sollst nicht ein Weib zu ihrer Schwester nehmen, sie eifersüchtig zu machen, indem du ihre Blöße neben derselben aufdeckst bei ihrem Leben. -
19Und einem Weibe in der Unreinheit ihrer Unreinigkeit sollst du nicht nahen, um ihre Blöße aufzudecken.