26Und wer den Bock als Asasel fortführt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und danach darf er ins Lager kommen.
27Und den Farren des Sündopfers und den Bock des Sündopfers, deren Blut hineingebracht worden ist, um Sühnung zu tun im Heiligtum, soll man hinausschaffen außerhalb des Lagers, und ihre Häute und ihr Fleisch und ihren Mist mit Feuer verbrennen.
28Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und danach darf er ins Lager kommen.
29Und dies soll euch zur ewigen Satzung sein: Im siebten Monat, am Zehnten des Monats, sollt ihr eure Seelen kasteien und keinerlei Arbeit tun, der Eingeborene und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt;
30denn an diesem Tage wird man Sühnung für euch tun, um euch zu reinigen: von allen euren Sünden werdet ihr rein sein vor Jehova.