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Die Schlachter-Bibel 1951 - 3. Mose - 3. Mose 15

3. Mose 15:14-22

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14Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.
15Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses.
16Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
17Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend.
18Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
19Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend.
20Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt.
21Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend.
22Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.

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