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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 15

3. Mose 15:11-22

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11Und jeder, den der Flüssige berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abgespült zu haben, der muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
12Irdene Gefäße, die der Flüssige berührt, müssen zerbrochen, alle hölzernen Gefäße aber mit Wasser abgespült werden.
13Wenn aber der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er von da ab, wo er rein wurde, sieben Tage zählen; alsdann soll er seine Kleider waschen und seinen Leib in lebendigem Wasser baden - so wird er rein werden.
14Am achten Tag aber nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, gehe hin vor Jahwe an die Thüre des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester.
15Der Priester aber soll sie herrichten, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer; und so soll ihm der Priester Sühne schaffen vor Jahwe wegen seines Flusses.
16Wenn jemandem der Same entgeht, so muß er seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend.
17Und alles Kleid und alles Leder, an das solcher Same kommt, muß gewaschen werden und bleibt unrein bis zum Abend.
18Und wenn einer bei einem Weibe liegt und Samenerguß erfolgt, so müssen sie sich baden und bleiben unrein bis zum Abend.
19Wenn ein Weib flüssig wird, indem sie ihres Leibes Blutfluß hat, so haftet an ihr die Unreinigkeit sieben Tage lang, und jeder, der Sie berührt, wird unrein bis zum Abend.
20Und alles, worauf sie liegt während ihrer Unreinigkeit, wird unrein; und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
21Und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.
22Und jeder, der irgend ein Geräte berührt, auf dem Sie saß, muß seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.

Read 3. Mose 153. Mose 15
Compare 3. Mose 15:11-223. Mose 15:11-22