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Die Schlachter-Bibel 1951 - 3. Mose - 3. Mose 14

3. Mose 14:30-39

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30Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte)
31zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN.
32Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.
33Und der HERR redete zu Mose und Aaron:
34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege,
35so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
36Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand,
38so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen.
39Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat,

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