8 Ihr dürft weder ihr Fleisch genießen, noch dürft ihr ihr Aas berühren - als unrein haben Sie euch zu gelten.
9 Folgende dürft ihr essen von allen, die im Wasser leben: Alle Wassertiere sowohl im Meer, als in den Bächen, welche Flossen und Schuppen haben, die dürft ihr essen.
10 Alles aber, sowohl im Meer, als in den Bächen, was keine Flossen und Schuppen hat, unter allem, was im Wasser wimmelt, und unter allen Lebewesen, die sich im Wasser befinden, soll euch ein Greuel sein.
11 Ein Greuel sollen sie euch sein: ihr Fleisch dürft ihr nicht genießen und ihr Aas müßt ihr verabscheuen.
12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
13 Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen - sie dürfen nicht gegessen werden, sondern sind zu verabscheuen -: den Adler, den Bartgeier, den Geier,
14 die Weihe und das Geschlecht der Falken,
15 das ganze Geschlecht der Raben,
16 den Strauß, die Schwalbe, die Möve und das Geschlecht der Habichte;
17 das Käuzchen, den Sturzpelikan, den Uhu,
18 die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,
19 den Storch, das Geschlecht der Regenpfeifer, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Alle geflügelten kleinen Tiere, die auf vieren gehen, sollen euch ein Greuel sein.
21 Von allen geflügelten kleinen Tieren, die auf vieren gehen, dürft ihr nur diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Hinterschenkel haben, um damit auf der Erde zu hüpfen.
22 Von diesen dürft ihr die folgenden essen: Die verschiedenen Arten der Zugheuschrecken, die verschiedenen Arten der Solamheuschrecken, die verschiedenen Arten der Chargolheuschrecken und die verschiedenen Arten der Chagabheuschrecken.
23 Alle übrigen geflügelten kleinen Tiere aber, die vier Füße haben, sollen euch ein Greuel sein.