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3 MOSE 11:8-23 in German

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3 MOSE 11:8-23 in Luther Bibel 1912

8 Von dieser Fleisch sollt ihr nicht essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.
9 Dies sollt ihr essen unter dem, was in Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, im Meer und in Bächen, sollt ihr essen.
10 Alles aber, was nicht Floßfedern und Schuppen hat im Meer und in Bächen, unter allem, was sich regt in Wassern, und allem, was lebt im Wasser, soll euch eine Scheu sein,
11 daß ihr von ihrem Fleisch nicht eßt und vor ihrem Aas euch scheut.
12 Denn alles, was nicht Floßfedern und Schuppen hat in Wassern, sollt ihr scheuen.
13 Und dies sollt ihr scheuen unter den Vögeln, daß ihr's nicht eßt: den Adler, den Habicht, den Fischaar,
14 den Geier, den Weih, und was seine Art ist,
15 und alle Raben mit ihrer Art,
16 den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,
17 das Käuzlein, den Schwan, den Uhu,
18 die Fledermaus, die Rohrdommel,
19 den Storch, den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.
20 Alles auch, was sich regt und Flügel hat und geht auf vier Füßen, das soll euch eine Scheu sein.
21 Doch das sollt ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat und geht auf vier Füßen: was noch zwei Beine hat, womit es auf Erden hüpft;
22 von demselben mögt ihr essen die Heuschrecken, als da ist: Arbe mit seiner Art und Solam mit seiner Art und Hargol mit seiner Art und Hagab mit seiner Art.
23 Aber alles, was sonst Flügel und vier Füße hat, soll euch eine Scheu sein,
3 MOSE 11 in Luther Bibel 1912

3. Mose 11:8-23 in Die Schlachter-Bibel 1951

8 Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, auch ihr Aas nicht anrühren, denn sie sind euch unrein.
9 Folgende Tiere dürft ihr essen von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in Bächen, dürft ihr essen.
10 Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, im Meer und in Bächen, unter allem Getier, das sich in den Wassern regt, und von allem, was im Wasser lebt, das soll euch ein Greuel sein.
11 Ein Greuel sollen sie euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen und vor ihrem Aas euch scheuen.
12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
13 Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Greuel sind: Den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler,
14 die Weihe und das Falkengeschlecht,
15 die ganze Rabenfamilie,
16 den Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten;
17 das Käuzchen, den Reiher, den Ibis,
18 das Purpurhuhn, den Pelikan, den Schwan,
19 den Storch, die verschiedenen Strandläufer, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Jedes geflügelte Insekt, das auf vier Füßen geht, soll euch ein Greuel sein.
21 Doch dürft ihr von den geflügelten Insekten, welche auf vier Füßen gehen, diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, vermittelst deren sie über den Erdboden hüpfen können.
22 Von diesen dürft ihr essen die verschiedenen Arten der Wanderheuschrecke, der Feldheuschrecke, der Laubheuschrecke und der Fangheuschrecke.
23 Aber alle übrigen geflügelten Insekten mit vier Füßen sollen euch ein Greuel sein,
3. Mose 11 in Die Schlachter-Bibel 1951

3 MOSE 11:8-23 in Darby Unrevidierte Elberfelder

8 Von ihrem Fleische sollt ihr nicht essen und ihr Aas nicht anrühren: unrein sollen sie euch sein.
9 Dieses sollt ihr essen von allem, was in den Wassern ist: alles, was Floßfedern und Schuppen hat in den Wassern, in den Meeren und in den Flüssen, das sollt ihr essen;
10 aber alles, was keine Floßfedern und Schuppen hat in den Meeren und in den Flüssen, von allem Gewimmel der Wasser und von jedem lebendigen Wesen, das in den Wassern ist, sie sollen euch ein Greuel sein;
11 ja, ein Greuel sollen sie euch sein: von ihrem Fleische sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen.
12 Alles, was nicht Floßfedern und Schuppen hat in den Wassern, soll euch ein Greuel sein.
13 Und diese sollt ihr verabscheuen von den Vögeln; sie sollen nicht gegessen werden, ein Greuel sind sie: den Adler und den Beinbrecher und den Meeradler,
14 und den Falken und die Weihe nach ihrer Art,
15 alle Raben nach ihrer Art,
16 und die Straußhenne und den Straußhahn und die Seemöve und den Habicht nach seiner Art,
17 und die Eule und den Sturzpelikan und die Rohrdommel,
18 und das Purpurhuhn und den Pelikan und den Aasgeier,
19 und den Storch und den Fischreiher nach seiner Art, und den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Alles geflügelte Gewürm, das auf Vieren geht, soll euch ein Greuel sein.
21 Nur dieses sollt ihr essen von allem geflügelten Gewürm, das auf Vieren geht: was Schenkel hat oberhalb seiner Füße, um damit auf der Erde zu hüpfen.
22 Diese sollt ihr von ihnen essen: den Arbeh nach seiner Art und den Solham nach seiner Art und den Chargol nach seiner Art und den Chagab nach seiner Art.
23 Aber alles geflügelte Gewürm, das vier Füße hat, soll euch ein Greuel sein.
3 MOSE 11 in Darby Unrevidierte Elberfelder

3. Mose 11:8-23 in Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

8 Ihr dürft weder ihr Fleisch genießen, noch dürft ihr ihr Aas berühren - als unrein haben Sie euch zu gelten.
9 Folgende dürft ihr essen von allen, die im Wasser leben: Alle Wassertiere sowohl im Meer, als in den Bächen, welche Flossen und Schuppen haben, die dürft ihr essen.
10 Alles aber, sowohl im Meer, als in den Bächen, was keine Flossen und Schuppen hat, unter allem, was im Wasser wimmelt, und unter allen Lebewesen, die sich im Wasser befinden, soll euch ein Greuel sein.
11 Ein Greuel sollen sie euch sein: ihr Fleisch dürft ihr nicht genießen und ihr Aas müßt ihr verabscheuen.
12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
13 Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen - sie dürfen nicht gegessen werden, sondern sind zu verabscheuen -: den Adler, den Bartgeier, den Geier,
14 die Weihe und das Geschlecht der Falken,
15 das ganze Geschlecht der Raben,
16 den Strauß, die Schwalbe, die Möve und das Geschlecht der Habichte;
17 das Käuzchen, den Sturzpelikan, den Uhu,
18 die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,
19 den Storch, das Geschlecht der Regenpfeifer, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Alle geflügelten kleinen Tiere, die auf vieren gehen, sollen euch ein Greuel sein.
21 Von allen geflügelten kleinen Tieren, die auf vieren gehen, dürft ihr nur diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Hinterschenkel haben, um damit auf der Erde zu hüpfen.
22 Von diesen dürft ihr die folgenden essen: Die verschiedenen Arten der Zugheuschrecken, die verschiedenen Arten der Solamheuschrecken, die verschiedenen Arten der Chargolheuschrecken und die verschiedenen Arten der Chagabheuschrecken.
23 Alle übrigen geflügelten kleinen Tiere aber, die vier Füße haben, sollen euch ein Greuel sein.
3. Mose 11 in Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker