19 Auch solches Fleisch, welches mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist zu verbrennen. Was aber das Fleisch überhaupt anlangt, so darf jeder, der rein ist, Fleisch essen.
20 Derjenige aber, der Fleisch von dem Jahwe dargebrachten Heilsopfer ißt, während er mit Unreinigkeit behaftet ist, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.
21 Und wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es nun mit der Unreinigkeit an einem Menschen oder mit einem unreinen Vieh oder irgend einem unreinen Greuel, und ißt von dem Fleische des Jahwe dargebrachten Heilsopfers, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.