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Bibles in German

3 MOSE 27:10-16 in German

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3 MOSE 27:10-16 in Luther Bibel 1912

10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen,
12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.
13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden.
16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
3 MOSE 27 in Luther Bibel 1912

3. Mose 27:10-16 in Die Schlachter-Bibel 1951

10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.
11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;
12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.
13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.
14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.
15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.
16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.
3. Mose 27 in Die Schlachter-Bibel 1951

3 MOSE 27:10-16 in Darby Unrevidierte Elberfelder

10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein.
11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen,
12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein.
13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.
14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein.
15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.
16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber.
3 MOSE 27 in Darby Unrevidierte Elberfelder

3. Mose 27:10-16 in Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker

10 Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein.
11 Ist es aber irgend welches unreines Vieh, von dem man Jahwe keine Opfer bringen kann, so soll man das Vieh dem Priester darstellen,
12 und der Priester soll es abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; bei dem Schätzungswerte, den der Priester festsetzt, soll es verbleiben.
13 Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.
14 Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen.
15 Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.
16 Wenn jemand etwas von seinem erblichen Grundbesitze Jahwe weiht, so richtet sich der Schätzungswert nach dem Maße der Aussaat; ein Feld von einem Gomer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silbersekel zu schätzen.
3. Mose 27 in Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker