21 Und wenn jemand dem Jehova ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe vom Rind-oder Kleinvieh: ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein.
22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr Jehova nicht darbringen, und sollt Jehova keine Feueropfer davon auf den Altar geben.