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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - Römer - Römer 7

Römer 7:2-10

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2Die verheiratete Frau ist gesetzlich an den lebenden Mann gebunden; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie ausgethan aus dem Mannesrecht.
3So lange also der Mann lebt, heißt sie Ehebrecherin, wenn sie einem anderen Mann zu eigen wird; stirbt der Mann, so ist sie frei vom Gesetz, derart daß sie nicht mehr Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Mann zu eigen wird.
4Demgemäß seid nun auch ihr, meine Brüder, getötet für das Gesetz mittelst des Leibes des Christus, um einem anderen zu eigen zu werden, dem der von den Toten auferweckt ward, damit wir Gott Frucht bringen.
5Denn da wir im Fleische waren, bewiesen sich die durch das Gesetz erregten sündlichen Leidenschaften wirksam an unseren Gliedern, Frucht zu bringen für den Tod.
6Nun aber sind wir für das Gesetz ausgethan, weil wir gestorben sind mit dem, wodurch wir gebunden waren, so daß wir nun dienen im neuen Geisteswesen und nicht im alten des Buchstabens.
7Was wollen wir nun sagen? Ist das Gesetz Sünde? Nimmermehr. Aber die Sünde wäre mir nicht zur Erkenntnis gekommen, wenn nicht durch das Gesetz. Hätte ich doch auch von der Lust nichts gewußt, wenn das Gesetz nicht gesagt hätte: Laß dich nicht gelüsten;
8die Sünde aber hat das Gebot benutzt, um alle Lüste in mir ins Leben zu rufen; denn ohne Gesetz fehlt der Sünde das Leben.
9Ich aber lebte ohne Gesetz so dahin; wie jedoch das Gebot kam, da kam neues Leben in die Sünde, für mich aber der Tod.
10Und so schlug das Gebot, dessen Zweck das Leben ist, für mich zum Tod aus:

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