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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 6

3. Mose 6:16-20

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16Alle Priester-Speisopfer sollen Ganzopfer sein; sie dürfen nicht gegessen werden.
17Und Jahwe redete mit Mose also:
18Sprich zu Aaron und zu seinen Söhnen und gebiete ihnen: Dies sind die Bestimmungen in betreff des Sündopfers: Da, wo das Brandopfer zu schIachten ist vor Jahwe, soll auch das Sündopfer geschlachtet werden; hochheiIig ist es.
19Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte muß es gegessen werden, im Vorhofe des Offenbarungszeltes.
20Jeder, der das Fleisch von ihm berührt ist dem Heiligtume verfallen; und wenn etwas von seinem Blut ans Kleid spritzt, so mußt du das von ihm bespritzte an heiliger Stätte waschen.

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