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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 25

3. Mose 25:15-39

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15Mit Rücksicht auf die Anzahl der Jahre seit dem letzten Halljahre sollst du deinem Nächsten abkaufen, und mit Rücksicht auf die Anzahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16Für eine größere Zahl von Jahren hast du einen entsprechend höheren Kaufpreis zu zahlen, wie für eine geringere Zahl von Jahren einen entsprechend geringeren; denn eine Anzahl von Ernten verkauft er dir.
17So übervorteilt nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gotte, denn ich bin Jahwe, euer Gott.
18Darum sollt ihr nach meinen Satzungen thun und meine Rechte beobachten und nach ihnen thun, damit ihr sicher im Lande wohnt.
19Da wird dann das Land seine Frucht hergeben, daß ihr euch satt essen könnt und sicher darin wohnt.
20Und falls ihr sprächet: Was sollen wir essen im siebenten Jahre, wenn wir nicht säen und uns keine Früchte einsammeln dürfen?
21So wisset: Ich werde im sechsten Jahre meinen Segen zu euren Gunsten aufbieten, daß es für alle drei Jahre den nötigen Ertrag abwerfen soll.
22Und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch immer von dem Ertrag altes Getreide essen; bis zum neunten Jahre - bis der Ertrag desselben zu Gebote steht - werdet ihr altes essen.
23Grund und Boden darf nicht endgiltig verkauft werden, denn mein ist das Land; denn ihr seid nur Fremdlinge und Beisassen bei mir.
24Daher sollt ihr in dem Lande, das ihr zu eigen habt, überall eine Wiedereinlösung von Grund und Boden gestatten.
25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztume verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen.
26Und wenn jemand keinen Löser hat, aber so viel zu beschaffen vermag, als er zur Wiedereinlösung bedarf,
27so soll er die Jahre, die seit dem Verkaufe verflossen sind, in Anrechnung bringen; was darüber ist, soll er demjenigen, an den er verkauft hat, zurückerstatten, damit er wieder zu seinem Besitztum komme.
28Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es unentgeltlich heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztume kommt.
29Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.
30Wenn es aber bis zum Ablauf eines vollen Jahres nicht eingelöst wird, so wird das Haus, das in einer ummauerten Stadt liegt, dem Käufer und seinen Nachkommen endgiltig als Besitz bestätigt und fällt im Halljahre nicht heim.
31Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim.
32Was aber die Häuser der Leviten betrifft - die Häuser in den Städten, die ihr Eigentum sind -, so steht den Leviten jederzeit die Wiedereinlösung zu.
33Und wenn jemand von den Leviten seinen Besitz nicht wieder einlöst, so fällt das von ihm - und zwar in der Stadt, wo er seinen Erbbesitz hat - verkaufte Haus im Halljahre heim; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Erbbesitz inmitten der Israeliten.
34Das zu ihren Städten gehörende Weideland aber darf nicht verkauft werden; denn es gehört ihnen für alle Zeiten als Erbbesitz.
35Und wenn dein Bruder verarmt, daß er sich neben dir nicht halten kann, so sollst du ihn aufrecht erhalten als Fremdling und Beisassen, daß er seinen Unterhalt neben dir habe.
36Du darfst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gotte, daß dein Bruder seinen Unterhalt neben dir habe.
37Du darfst ihm dein Geld nicht um Zins geben, noch deine Nahrungsmittel um Wucher.
38Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten weggeführt hat, um euch das Land Kanaan zu verleihen, um euer Gott zu sein.
39Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst thun lassen.

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Compare 3. Mose 25:15-393. Mose 25:15-39