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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 22

3. Mose 22:1-15

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1Und Jahwe redete mit Mose also:
2Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie sich vorsichtig verhalten sollen gegenüber den heiligen Gaben der Israeliten, die sie mir weihen, damit sie nicht meinen heiligen Namen entweihen; ich bin Jahwe.
3Sprich zu ihnen: Wenn irgend jemand von allen euren Nachkommen, jetzt und in künftigen Zeiten, den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe weihen werden, sich nähert, während ihm Unreinigkeit anhaftet, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus meinem Angesicht; ich bin Jahwe.
4Wer irgend von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Fluß hat, darf von den heiligen Gaben nicht mit essen, bis er wieder rein ist. Wer irgend einen durch eine Leiche Verunreinigten berührt hat oder wem der Same entgangen ist,
5oder wer irgend ein Gewürm berührt hat, durch das er unrein geworden ist, oder einen Menschen, durch den er unrein geworden ist zufolge irgend welcher Unreinigkeit, die ihm anhaftet, -
6wer solches berührt hat, ein solcher bleibt unrein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, wenn er nicht zuvor seinen Leib gebadet hat.
7Sobald die Sonne untergegangen ist, ist er wieder rein; alsdann mag er von den heiligen Gaben essen, denn das ist seine Speise.
8Aas und von wilden Tieren Zerrissenes darf er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinigt; ich bin Jahwe.
9So sollen sie denn meine Anordnungen befolgen, daß sie nicht wegen des Geheiligten Sünde auf sich laden und deshalb sterben, weil sie es entweihen; ich bin Jahwe, der sie heiligt.
10Kein Fremder aber darf Geheiligtes essen; der Beisaß oder Tagelöhner eines Priesters darf nicht Geheiligtes essen.
11Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser mit davon essen; ebenso der in seinem Hause geborene - sie dürfen mit von seiner Speise essen.
12Eine Priesterstochter, die einem Fremden zu teil geworden ist, darf von der Hebe, die von den heiligen Gaben entrichtet wird, nicht mit essen.
13Eine Priesterstochter aber, welche Witwe oder von ihrem Manne verstoßen und kinderlos ist und wieder zu ihrer Familie zurückkehrt, wie in ihrer Jugend, die darf von der Speise ihres Vaters essen; dagegen darf durchaus kein Fremder mit davon essen.
14Und wenn jemand aus Versehen Geheiligtes ißt, so soll er ein Fünftel des Betrags darauf legen und es dem Priester geben samt dem Geheiligten.
15Und die Priester sollen die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen - was sie als Hebe für Jahwe hinwegnehmen -,

Read 3. Mose 223. Mose 22
Compare 3. Mose 22:1-153. Mose 22:1-15