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Textbibel von Kautzsch und Weizsäcker - 3. Mose - 3. Mose 13

3. Mose 13:9-28

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9Wenn sich eine aussätzige Stelle an einem Menschen zeigt, so soll man ihn zum Priester bringen.
10Und wenn der Priester wahrnimmt, daß sich ein weißer Grind auf der Haut befindet, an welchem die Haare weiß geworden sind, und daß wildes Fleisch in dem Grinde wuchert,
11so erweist sich das Übel an seiner Haut als ein veralteter Aussatz, und der Priester erkläre ihn für unrein, ohne ihn erst abzusperren, denn er ist unrein.
12Wenn aber der Aussatz durchweg auf der Haut ausbricht, so daß der Aussatz die ganze Haut des betroffenen vom Kopfe bis zu den Füßen bedeckt, wohin auch nur der Priester blicken mag,
13und der Priester wahrnimmt, daß der Aussatz den ganzen Leib bedeckt, so erkläre er den betroffenen für rein: er ist ganz und gar rein geworden und ist somit rein.
14Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein,
15und wenn der Priester das wilde Fleisch erblickt, so erkläre er ihn für unrein; denn das wilde Fleisch ist unrein: es ist Aussatz.
16Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder verschwindet, und er wird weiß, so soll er sich zum Priester begeben.
17Wenn ihn dann der Priester besieht und findet, daß die betroffene Stelle weiß geworden ist, so erkläre der Priester den betroffenen für rein; denn er ist rein.
18Wenn sich an der Haut jemandes ein Geschwür bildet und wieder heilt,
19dann aber an der Stelle des Geschwürs ein weißer Grind entsteht oder ein weiß-rötlicher Fleck, so zeige er sich dem Priester.
20Wenn dann der Priester wahrnimmt, daß er niedriger aussieht, als die Haut, und daß die Haare daran weiß geworden sind, so erkläre ihn der Priester für unrein; es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.
21Wenn aber der Priester bei der Besichtigung des Flecks findet, daß sich keine weißen Haare an ihm befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so soll ihn der Priester sieben Tage lang absperren.
22Wenn dann der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, so erkläre ihn der Priester für unrein; die Stelle ist vom Aussatze betroffen.
23Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter um sich zu greifen, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester erkläre ihn für rein.
24Oder wenn sich an der Haut jemandes eine Brandwunde befindet, und das in der Brandwunde wachsende Fleisch sich als ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck erzeigt,
25und der Priester bei dessen Besichtigung findet, daß die Haare an dem hellen Flecke weiß geworden sind, und daß er tiefer liegend erscheint, als die Haut, so ist es der Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist, und der Priester erkläre ihn für unrein; es ist wirklicher Aussatz.
26Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß sich an dem hellen Flecke keine weißen Haare befinden, daß er nicht niedriger ist, als die Haut, und daß er blässer geworden ist, so sperre ihn der Priester sieben Tage lang ab.
27Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage besieht, so muß ihn der Priester, wenn der Fleck immer weiter auf der Haut um sich greift, für unrein erklären - es ist wirklicher Aussatz.
28Blieb aber der helle Fleck auf dieselbe Stelle beschränkt, ohne weiter auf der Haut um sich zu greifen, und ist er blässer geworden, so ist es der Grind der Brandwunde, und der Priester mag ihn für rein erklären, denn es ist nur die Narbe der Brandwunde.

Read 3. Mose 133. Mose 13
Compare 3. Mose 13:9-283. Mose 13:9-28